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Unter den Erben des Hofs Neudorf 16/17 wird Margaretha Faßmann, verheiratete Herget, im Alten Grundbuch von Neudorf genannt. Da das Grundbuch angibt, ab 1752 sei Margaretha verstorben und ihre Kinder seien in das Erbe eingetreten, ist davon auszugehen, dass es sich um die am 25 Februar 1752 verstorbene Ehefrau des Andreas Faßmann handelt. Die Zuordnung ist jedoch noch als vorläufig anzusehen.