Familienforschung Egerland

Schmiedl (Schlaggenwald) Georg

Schmiedl (Schlaggenwald) Georg

männlich um 1620 - Datum unbekannt

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Generation: 1

  1. 1.  Schmiedl (Schlaggenwald) Georg wurde geboren um 1620; und gestorben.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Beruf: Schlaggenwald (Horni Slavkov, Sokolov, Tschechien); Bürger, Handelsmann
    • _UID: B404D7764402452E948D8A6A849C05807809
    • Amtsvermerk: 20 Nov 1665, Schönfeld (Krásno nad Teplou, Sokolov, Tschechien)

    Notizen:

    Amtsvermerk:
    In einer im November 1665 ausgestellten Urkunde wird der folgende Vorgang festgehalten: Am 7 September 1665 habe sich Georg Schmiedl auf ein Stück Wald begeben, um es zu roden und zu besäen. Die Bearbeitung des Waldes stehe ihm zu, da sein Schwager, der Kürschner und Bürger Nikolaus Günther aus Pilsen, es als Ausgleich einer ausstehenden Zahlung des Bäckers Johann Geyer, Schönfeld, erhalten habe. Er habe seine Absicht dem Hans Geyer duch seinen Sohn mitteilen lasse. Dieser jedoch sei ohne Hut, Wams, Strümpf und Schuh mit einer "Schrotthackhen" über das Feld mit "Trozigen Wortten" und rasend auf ihn zugerannt. Georg Schmiedl habe beruhigend auf ihn eingesprochen und gesagt: Ei, Schwager, wenn es Unrecht sein sollte, so will ich umkehren und ablassen. Daraufhin sei er zu den Pferden gegangen und habe den Hans Geyer ablenken wollen. Doch sei er kaum zu Wort gekommen. Der Geyer habe unvermittelt mit der Hacke auf ihn eingeschlagen und ihn zu Boden gebracht. Dann habe er weiter auf ihn eingeschlagen, so dass Georg Schmiedl in seinem Blut lag und für tot erklärt wurde, als kein Leben mehr zu spüren war. Inzwischen waren die Leute und auch die Stadtrichter zum Stall, in dem der Schmiedl lag, gelaufen. Dieser habe wieder geatmet und sei in die Schönfelder Badstube gebracht worden. Dort hätten sich Bader und Arzt intensiv um ihn gekümmert und ihm Medikamente gegeben. Der Geyer war zwischenzeitlich geflohen und so lange nicht zurückgekommen, bis klar war, ob der Schmiedl es überlebt.

    Als der Schmiedl genesen war, ließ er durch seinen Anwalt, Herrn Stadtschreiber zu Schlaggenwald, am 24 September vorbringen, dass man von Hans Geyer als Ausgleich für die ihm entstandenen Körperschäden 100 Dukaten oder 300 Gulden fordere. Dies wurde Hans Geyer im Oktober mitgeteilt. Er solle binnen 14 Tagen 175 Gulden zahlen, und zwar so, dass von all seinen Grundstücken so viele an Georg Schmiedl abzutreten wären wie notwendig und dem Geldwert entsprechend.

    Johann Geyer war nach wie vor nicht dazu bereit zu zahlen, daher wurde amtlich im November festgesetzt, dass auch die anfänglich nicht gezahlten Beträge an Nikolaus Günther (aus denen der Streit entstanden war) noch zu erstatten sind. Insgesamt handelte es sich noch um 230 Gulden. Wiesen, Äcker, Waldstücke wurden dem Georg Schmiedl zur Nutzung übertragen und Regelungen für den Fall des Verkaufs von Grundstücken durch Johann Geyer oder dessen Erben getroffen.


Generation: 2