Name |
Hörles (Obertiefenbach) Simon |
Geburt |
um 1640 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent |
Geschlecht |
männlich |
Grundbucheintrag |
20 Okt 1665 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent [1] |
- Simon Hörles, der Ältere, übernimmt von seinem Vater Lorenz Hörles für 140 Gulden das von dessen Vater Johann Hörles in Obertiefenbach erbaute Gemeinhäusl samt Feld und Wiese. Den Kaufpreis entrichtet er wie üblich in jährlichen Raten, die an Martini zu zahlen sind.
Bis zum Jahr 1681 zahlt er in regelmäßigen Abständen von ein bis drei Jahren die vereinbarten Raten an den Vater. Als der Vater 1681 schließlich verstorben ist, gehen die Zahlungen an die 4 Erben - vermutlich Geschwister Simons, bis am 23 Juni 1687 schließlich die gesamte Kaufsumme gezahlt worden ist.
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Grundbucheintrag |
24 Nov 1704 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent |
- Simon Hörles, der Ältere, übernimmt das vorige Erler-Haus von Lorenz Hörles bereits nach dreieinhalb Jahren. Er zahlt jedoch zuerst nicht an Lorenz Hörles, sondern übernimmt stattdessen die noch fälligen Kaufpreisraten aus dem an Lorenz erfolgten Verkauf durch Christina Erler, Witwe des Thomas Erler. Diese erhält von Simon Zahlungen bis 1726, dem Jahr, in dem sie vermutlich verstorben ist. Danach zahlt Simon an eine Maria Erler, eine weitere Erbin des Thomas.
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Grundbucheintrag |
24 Mrz 1714 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent [2] |
- Simon Hörles, der Ältere, kann aus Altersgründen das Haus mit dreieinhalb Tagwerk Feld und fünfeinhalb Tagwerk Wiese nicht mehr halten, daher übergibt er es im März 1714 zum gleichen Preis, den er selbst dafür an seinen Vater gezahlt hat, an seinen Sohn Simon.
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Tod |
vor Aug 1726 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent |
- Das Todesjahr leitet sich aus Einträgen im Grundbuch ab.
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Grundbucheintrag |
23 Aug 1726 |
Obertiefenbach (Horní Hluboká, Sokolov, Tschechien), nicht mehr existent [3] |
- Die Witwe des Simon Hörles (des Älteren) übergibt ihr Haus an den leiblichen Sohn Simon für 45 Gulden. Die Verkäuferin sichert sich zeitlebens freie Herberge (auch für die Zeit nach einem eventuellen frühen Tod des Sohnes) und einige weitere Rechte (wie die Lagerung von Futter auf dem Boden und einen Platz im Stall).
Die Namensgebung für Vater und Sohn ist im Grundbuch verwirrend. Einmal wird die Reihenfolge Lorenz-Simon-Simon angegeben, dann wieder Lorenz-Simon-Lorenz. Ich habe mich für die erste Variante entschieden, die aber keineswegs geklärt ist. Im Jahr 1753 und 1754 erheben sowohl Simons als auch Lorenz' Erben ihre Anteile.
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Name |
Hürles, Hierles |
_UID |
053A8994C8834194A14447F2A9F429F55586 |
Personen-Kennung |
I14331 |
Familienforschung Egerland |
Zuletzt bearbeitet am |
22 Aug 2021 |