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Eva Faßmann, verheiratete Opl, wird als Erbin des Johann Faßmann im Grundbuch von Neudorf aufgeführt. Da angegeben ist, dass ab 1752 ihren Kindern die Erbanteile zustehen und da im Januar 1752 der einzige passende Todesfall des Jahres verzeichnet ist, wurde die Zuordnung zur Familie des Daniel Opl vorgenommen.